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Stand: 05/2025
Der Unterricht findet in der Musikschule und in der Grundschule Gräfelfing statt. Die Benachrichtigung über die Unterrichtseinteilung erfolgt durch die Lehrkraft zu Beginn eines jeden Schuljahres.
Anmeldungen zum Einzelunterricht sind grundsätzlich jeweils zum 01.09. möglich; während des Schuljahres auch dann, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind.
Die Anmeldung zum Musikunterricht kann nur zum Schuljahresende = 31.08. gekündigt werden.
Um die Eignung der Kurse im musikalischen Elementarbereich sicherzustellen, bieten wir im ersten Jahr eine Probezeit bis 15.10.
Abmeldung:
Durch schriftliche Erklärung muss bis spätestens 15.06. mitgeteilt werden, wenn der Unterrichtsvertrag nicht für ein weiteres Schuljahr geschlossen werden soll. In diesem Fall endet der Vertrag am 31.08. Eine Abmeldung zu einem anderen Datum ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Fällen kann die Musikschule während des Schuljahres auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen, wie z.B. bei Umzug oder lange Krankheit (Nachweis per fachärztlichem Attest!).
Unterrichtsgebühren:
Die monatliche Unterrichtsgebühr ist in der jeweils gültigen Gebührenordnung festgeschrieben. Die Musikschulgebühr ist eine Staffelgebühr und erhöht sich mit Wirkung eines jeden neuen Schuljahes um max. 3%. Die Zahlung erfolgt laut Entgeltordnung als Jahresgebühr, zahlbar in 3 Raten, per SEPA-Lastschriftverfahren im Voraus fällig. Weiter Einzelheiten sind in unserer Entgeltordnung geregelt.
Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Die ausgefallenen Unterrichtsstunden müssen von der Lehrkraft nicht nachgeholt werden.
In den Unterrichtsgebühren ist eine Unfall- und Haftpflichtversicherung enthalten. (Bei einem bleibenden körperlichen Schaden wie Invalidität oder bei Unfalltod.) Die Unterrichtsgebühren sind unverbindlich.
Online-Unterricht:
Sollte es zu einer Schließung der Musikschule kommen, unterrichten wir (soweit es das Unterrichtsfach zulässt) online.
Schulferien:
Wir richten uns nach den öffentlichen Schulen in Gräfelfing/Lochham. Die Schulferien sowie gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei. Ein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts besteht nicht.
Haftung:
Die Musikschule haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
Unterrichtsausfall:
Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme an den Unterrichtsstunden verpflichtet. Bei Verhinderung ist die Lehrkraft zu benachrichtigen.
Bei Erkrankung einer Lehrkraft erfolgt die Nachricht auf elektronischem Weg. Weitere Einzelheiten sind in unserr Entgeltordnung geregelt.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Musikunterricht unter:
Tel.: 089 / 85 15 01
Fax: 089 / 854 46 20
Musizieren macht Spaß und schafft Kontakt zu anderen Menschen. Nutzen Sie die Chance Ihr Kind daran teilhaben zu lassen und seine Freizeit mit Musik sinnvoll gestalten zu lernen!